Freie Wähler FWG Hessen e.V. – Landesverband der freien, unabhängigen und überparteilichen Wählergruppen für das Land Hessen.

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Landrat Mathias Wilkes (CDU) brachte es bei der Kreistagssitzung am 8.12.2014 in Bensheim auf den Punkt: In nie dagewesener Einigkeit unterstützen alle im Bergsträßer Kreisparlament vertretenen Fraktionen eine Resolution gegen die kürzlich vorgestellte Neufassung des Kommunalen Finanzausgleiches (KFA). Sprecher von SPD, FDP und den Freien Wählern stellten fest, dass der KFA seit rund 15 Jahren, also seitdem die CDU mit wechselnden Koalitionspartner die Verantwortung in Hessen trägt, deutlich unterfinanziert ist. Leidtragende sind die Gemeinden, Städte und Landkreise, denen Wiesbaden ständig neue Aufgaben auferlegt, die dafür erforderlichen Finanzmittel jedoch beharrlich verweigert.

Dr. Martin Greif, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler sprach von einem Ausverkauf der kommunalen Selbstverwaltung und formulierte sein Unverständnis darüber, dass es nach dem sogenannten Alsfeld-Urteil rund 18 Monaten dauerte, bis Finanzminister Schäfer eine Neufassung des KFA vorlegt, die diese Bezeichnung noch nicht mal nicht annähernd verdient. Als höchst bemerkenswert beurteilten verschiedene Fraktionssprecher die Aussage Schäfers bei einer kürzlich stattgefundenen Bürgermeisterdienstversammlung im Kreis Bergstraße, wonach die hessische Landesregierung die Kommunen aktiv dazu drängt die Grundsteuern immer weiter zu erhöhen.

„Wer den Kommunen durch immer neue Aufgaben jeglichen eigenen Spielraum zur Gestaltung des Zusammenlebens in den Dörfern und Städten nimmt, sie gleichgzeitig aber unter Druck setzt die Grundsteuern und Abgaben massiv anzuheben, der leistet einer Kommunalen Selbstzerfleischung Vorschub“, bewertet Walter Öhlenschläger, Kreisvorsitzende der Bergsträßer Freien Wähler die Situation

  • Schwerpunkte der Bergstraßer Beschlussfassung: Der Kreistag Bergstraße sieht mit dem Entwurf des neuen Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) dauerhaft, die ihm zugewiesenen Selbstverwaltungsaufgaben, die durch das Grundgesetz in der Hessischen Landesverfassung garantiert werden, als nicht mehr umsetzbar an, womit „Demokratie vor Ort“ dauerhaft keine finanzielle Grundlage mehr hätte.
  • Der Kreistag des Kreises Bergstraße stellt fest, dass der Entwurf des neuen Kommunalen Finanzausgleichs nicht den Vorgaben des Hessischen Staatsgerichtshofes entspricht. Auch mit dem neuen KFA sind die vom Kreis Bergstraße zu erledigenden Pflichtaufgaben nicht vollständig finanziert.
  • Der Kreistag Bergstraße stellt fest, dass durch die Unterfinanzierung des KFA dem Kreis Bergstraße keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen, um die freiwilligen Selbst verwaltungsaufgaben zu erledigen.
  • Der Kreistag Bergstraße fordert das Land Hessen auf, die Nettoaufwendungen des Kreises Bergstraße für den Bereich Asylbewerber in Höhe vion 4,5 Millionen Euro zu übernehmen.
  • Der Kreistag Bergstraße stellt fest, dass die Arbeit der Kommunalen Spitzenverbände mit dem Land Hessen, weit über 3.000 gesetzliche Pflichtaufgaben zu identifizieren und zu bewerten, durch das Hessische Finanzministerium ab absurdum geführt wurde, nachdem hiervon für den Landkreis Bergstraße ohne konkrete Begründung ein zehnprozentiger Angemessenheitsabschlag vorgenommen wurde.