Freie Wähler FWG Hessen e.V. – Landesverband der freien, unabhängigen und überparteilichen Wählergruppen für das Land Hessen.

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Seit mehr als 50 Jahren wird in Hessen darüber diskutiert, ob die dreigliedrige Verwaltungsstruktur mit Landesverwaltung, Regierungspräsidien und Kreisbehörden noch zeitgemäß ist. im Jahr 1965 war es Dr. Alfred Dregger, der die Auflösung der Regierungspräsidien forderte. 1998 war es dann Roland Koch der diese Forderung erneuerte und durch die Abschaffung der Regierungspräsidien Steuergelder wollte. Wozu benötigen wir auch eine untere und eine obere Naturschutzbehörde? Weshalb gibt es untere und obere Wasserbehörden? Hessen ist als Bundesland mit den höchsten Verwaltungsausgaben bundesweit aktenkundig. Das Vorhaben von Roland Koch scheiterte an seinem damaligen Koalitionspartner FDP.

Walter Öhlenschläger, Vorsitzender der Freien Wähler Hessen und Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler im Bergsträßer Kreistag erklärt dazu: „Der Bund der Steuerzahler und weitere unabhängige Verwaltungsfachleute haben berechnet, dass eine Auflösung der hessischen Regierungspräsidien jährliche Einsparungen in einer Höhe von bis zu 500 Millionen Euro bedeuten könnten. Eine Summe, die man gerade jetzt in den Gemeinden, Städten und Landkreisen sehr gut gebrauchen könnte“. Für die Sitzung des Kreistages Bergstraße am 15.12. hatten die Freien Wähler deshalb den Antrag gestellt, die Hessische Landesregierung zu beauftragen, die Aufgaben und die Notwendigkeit der drei Regierungspräsidien in Hessen zu Überprüfen.

Der Antrag wurde von den Kreistagsabgeordneten der CDU und der Grünen abgelehnt. Die SPD-Fraktion enthielt sich der Stimme. Kein Kreistagsabgeordneter dieser drei auch im Hessischen Landtag vertretenen Parteien gab zu dem Antrag der Freien Wähler überhaupt eine Stellungnahme ab. Gegenargumente gab es also keine. Zustimmen konnte man trotzdem nicht. „Schade“, meint dazu Dr. Martin Greif, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler im Bergsträßer Kreistag. „So wurde eine gute Chance vertan, die kommunalen Einnahmen zu erhöhen und den Bürgerinnen und Bürgern weitere Erhöhungen der Grundsteuer zu ersparen“.